AGB PHOTOGRAPHY

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für geschäftliche, kommerzielle Auftraggeber bzw. Kunden sowie Vereine und Veranstalter von Events

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Hagen Hoppe und/oder seinen Assistenten / Mitarbeitern sowie berechtigten Vertretern durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen nebst Erweiterungen dieses Vertrages als ausdrücklich mit einbezogen.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebotes durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme der Produkte und Dienstleistungen.

3. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten die AGB im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Dienstleisters.

3. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

4. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden keine Anwendung. Abweichende Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

5. Definitionen:
a. „Bilddaten“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen bzw. seinen Assistenten und/oder Mitarbeitern hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (hierunter fallen insbesondere Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative und jedwedes Bildmaterial, welches mit der jeweils verwendeten Kamera produziert worden ist usw.).
b. Werktage meint die Wochentage Montag bis Freitag.
c. Fotograf meint Hagen Hoppe und/oder seinen Assistenten und/oder Mitarbeiter

6. Die Auftraggeber erkennen an, dass es sich bei den von dem Fotografen gelieferten Bilddaten um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

7. Sofern keine vorherige schriftliche Vereinbarung über die Gestaltung der Leistungen bzw. Bildwerke getroffen wurde, ist der Fotograf ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

II. Angebote und Aufträge

1. Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der Fotograf nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15% zu erwarten ist.

2. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Person und der Rechteinhaber einzuholen. Der Auftraggeber hat den Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungserklärung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Die vorstehende Regelung gilt auch dann, wenn der Fotograf die aufzunehmenden Personen und Objekte selbst auswählt, sofern er den Auftraggeber so rechtzeitig über die getroffene Auswahl informiert, dass dieser die notwendigen Zustimmungserklärungen einholen oder andere geeignete Personen bzw. Objekte für de Aufnahmearbeiten auswählen und zur Verfügung stellen kann.

3. Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abschlossen werden, ist der Fotograf bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzugehen.

4. Der Fotograf wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden unter der Voraussetzung vollständiger Zahlung nur an Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.

5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm nach Abschluss der Aufnahmearbeiten vorgelegten Bilder innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Fotografen zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Bilder in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

III. Produktionshonorar und Nebenkosten

1. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- bzw. Tagessatz.

2. Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Fotografen im Zusammenhang mit der Autragsdurchführung entstehen (z.B. für Fotomodelle, Requisiten, Reisen, etc.). Der Fotograf hat dabei Anspruch auf eine angemessene Unterkunft von mindestens 4 Sternen, sowie Nutzung der 1. Klasse bei Reisen mit der Deutschen Bahn oder dem Flugzeug.

3. Die einfache digitale Bildbearbeitung ist in den Stundensätzen des Fotografen eingerechnet. Aufwändigere Bildbearbeitung (z.B. Retusche, Composing, etc.) sind im Rahmen des Auftrages bzw. Angebotes zu vereinbaren und werden gesondert berechnet.

4. Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Fotograf Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

IV. Anforderung von Archivbildern

1. Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Fotografen anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind vom Fotografen zur Verfügung gestellte Bilddatenträger bis zum Ablauf der Frist zurück zu geben sowie sämtliche Bilddaten, die der Auftraggeber auf eigenen Datenträgern gespeichert hat, zu löschen.

2. Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung des Fotografen.

3. Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlage für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar.

4. Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Fotograf eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 50,00 € beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) hat der Auftraggeber zusätzlich zu erstatten.

V. Nutzungs- und Urheberrecht

1. Der Fotograf überträgt den Auftraggebern das eingeschränkt ausschließliche Nutzungsrecht an den in Auftrag gegebenen Leistungen bzw. Bildwerken. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.

2. Die gemäß dieser Ziffer V 1. zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars und Erstattung sämtlicher Nebenkosten über.

3. Die Auftraggeber erhalten zur Nutzung digital optimierte Bilddaten hochauflösend im Format JPEG. Die Bildoptimierung umfasst nicht aufwändige Retusche und Composing. Die Fotoauswahl trifft der Fotograf.

4. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) zur Bearbeitung durch den Auftraggeber oder einem von ihm dafür beauftragten Dienstleister ist vorher schriftlich zu vereinbaren und wird gesondert berechnet.

5. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten durch den Fotografen nach der Übergabe der Fotos an die Auftraggeber ist nicht Teil des Auftrags. Eine eventuelle Aufbewahrung durch den Fotografen erfolgt demnach ohne Gewähr.

6. Eine Nutzung der Bilder ist – sofern nicht anders schriftlich vereinbart – nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Kolorierung) und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter Unschärfe oder farblicher Schwächen mittels digitaler Retusche.

7. Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Fotograf als Urheber zu benennen. Die Benennung muss, sofern nicht anders vereinbart, beim Bild erfolgen.

VI. Digitale Bildverarbeitung

1. Die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.

2. Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber.

3. Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der Auftraggeber hat außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und der Fotograf jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden kann.

VII. Vergütung und Rechnungsstellung

1. Für die Herstellung der Bilddaten und der Übertragung der Nutzungsrechte wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Dies wird in einem Angebot und der Beauftragung bzw. in einem Vertrag festgehalten.

2. Über das Angebot bzw. den Fotovertrag hinausgehende Arbeiten oder Erweiterungen werden nach geleisteten Stunden mit 250,00 Euro pro Stunde (zzgl. MwSt.) vor Ort inkl. einfacher digitaler Bildbearbeitung abgerechnet.

3. Eventuell anfallende Reisekosten (Kilometerpauschale, Hotelkosten, etc.) des Fotografen werden vorab im Angebot bzw. im Vertrag schriftlich geregelt oder, falls sie am Shooting- bzw. Veranstaltungstag spontan fällig werden, nach diesem gesondert nach dem tatsächlichen Aufwand und Beleg berechnet.

4. Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die Mehrwertsteuer und die Künstlersozialabgabe, die bei dem Fotografen eventuell für Fremdleistungen anfällt, in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

5. Die Rechnungen des Fotografen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bleiben die Bilddaten, einschließlich gelieferter USB- Sticks oder anderer Datenträger, Eigentum des Fotografen.

6. Der Fotograf ist berechtigt Abschlagsrechnungen auf den Angebotspreis zu stellen.

VIII. Haftung und Schadensersatz

1. Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

2. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbesondere haftet er nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung.

3. Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

4. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

5. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes ist der Fotograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500 € pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.

6. Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Fotografen oder wird der Name des Fotografen mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft, hat der Auftraggeber einen Aufschlag in Höhe von 100 % des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200 € pro Bild und Einzelfall. Dem Fotografen bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.

IX. Ausfallklausel

1. Sollte der Auftraggeber die Fotoproduktion stornieren, so kann der Fotograf nach eigenem Ermessen 50% seines Honorars als Ausfallhonorar in Rechnung stellen sowie 100% der Nebenkosten. Gleiches gilt auch für sogenannte Wettershootings, die auf Grund von Schlechtwetterlage nicht stattfinden können.

X. Widerrufsrecht

1. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Der Widerruf muss ausdrücklich erfolgen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Hagen Hoppe, Westumer Straße 6, 53489 Sinzig, E-Mail-Adresse: mail@hagenhoppe.com

2. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen umgehend zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben.

XI. Datenschutz und Schlussbestimmungen

1. Die Auftraggeber erklären sich damit einverstanden, dass ihre zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3. Gerichtsstand ist Sinzig, Deutschland, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist.

4. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Sie sind dann nach Treu und Glauben auszulegen oder durch etwa neue gesetzliche Bestimmungen zu ergänzen oder zu ersetzen.

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